NRW.BANK Invest Zukunft ab dem 09.07.2026


Wesentliche Veränderungen/Verschärfungen bei der Bewilligung von Darlehen aus der Fördermaßnahme

Wieder einmal bewahrheitet sich leider, dass der Staat die Bedingungen zur Beantragung von Fördermaßnahmen entweder drastisch verschärft, oder die Förderung sogar komplett einstellt, wenn diese stark in Anspruch genommen wird.

Bei dem sehr gut im Markt angenommenen Darlehen „Invest Zukunft“ mit einem subventionierten Zinssatz (ursprünglich 2 % unter dem marktüblichen Zins) und einem Tilgungskostenzuschuss von 20 %, sind jetzt mit Wirkung von heute, also dem 09.07.2026 die Vergabekriterien noch einmal deutlich verschärft worden.

Hier ein Auszug aus den neuen Vergabebedingungen:

Anpassung der Verwendungszwecke:

  • Digitalisierung: Fokussierung auf fortschrittliche Digitalisierungsmaßnahmen
  • Gefördert werden Vorhaben aus verschiedenen Technologiefeldern, beispielsweise „Künstliche Intelligenz und maschinelles Lernen“, „Datenbasierte intelligente Systeme“ oder „fortgeschrittene Cyberabwehr“.
  • Effizienz & Einsparung: Anhebung des Ressourceneffizienzgewinns auf 20%

Innovation: Förderung von innovativen Unternehmen

  • Ein Unternehmen gilt als innovativ, wenn es insbesondere in mindestens einem der drei vorangegangenen Geschäftsjahre Kosten für Forschung und Entwicklung in Höhe von entweder 10% seiner gesamten Betriebskosten oder mind. 5% seines gesamten Nettoumsatzes getätigt hat.
  • Förderfähig sind Investitionen ins Anlagevermögen, welche in direktem Zusammenhang mit den vorgenannten Ausgaben für Forschung und Entwicklung stehen.

Konditionenanpassung:

Für KMU werden wir die Zinsvergünstigung reduzieren. Die Tilgungsnachlässe bleiben unverändert.

Großunternehmen erhalten weiterhin zinsvergünstigte Konditionen, Tilgungsnachlässe werden nach wie vor nicht gewährt.