„Liquidität ist für ein Unternehmen wie das Blut, das man zum Leben benötigt.“
Solange genügend Liquidität vorhanden ist, um den Geschäftsbetrieb aufrecht zu erhalten, handelt es sich in der Regel um ein gut aufgestelltes und rentables Unternehmen. Kommt es jedoch zu Störungen im Geldfluss, so kann sich das Blatt schnell wenden und man ist auf externe Hilfestellungen (Banken, Sparkassen, öffentliche Finanzierungsinstitute) angewiesen. Aber auch bei geplanten großen Investitionen kann es sinnvoll sein, diese durch Darlehen zu finanzieren, um so vorhandene Liquidität zu schonen.
Wir helfen Ihnen dabei, den richtigen Finanzierungsplan zu erstellen. Hierbei prüfen wir die Einbindung öffentlicher Mittel genauso wie die Finanzierungsangebote Ihrer Hausbank. Ein passgenauer und optimierter Finanzierungsplan ist das Ergebnis. Die Darstellung der KDF (Kapitaldienstfähigkeit) ist für eine geplante Investition und die damit verbundene Finanzierung das Maß der Dinge. Ohne den Beweis gegenüber der Hausbank zu erbringen, dass die KDF gewährleistet ist, wird die Finanzierung scheitern. Daher prüfen wir gemeinsam mit Ihnen die Notwendigkeit der Investition, den daraus entstehenden Nutzen, die Machbarkeit und die Finanzierungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der KDF.
Dieser Finanzierungsbereich ist jedem Unternehmen bekannt, da i. d. R. immer eine Kreditlinie (KK: Kontokorrentkredit) von Ihrer Hausbank zur Verfügung gestellt wird, innerhalb derer sich Ihr Unternehmen frei bewegen kann.
Investitionsfinanzierungen werden immer dann benötigt, wenn ein Unternehmen expandiert, sich diversifiziert oder aufgrund von Marktveränderungen bzw. Portfolioerweiterungen investieren will. Hierzu benötigt Ihr Unternehmen normalerweise ein Darlehen, um die notwendigen Investitionen durchführen zu können. Wie schon bei der Gründung beschrieben, gibt es auch hier verschiedene Möglichkeiten einer Finanzierung.
Jede Bank verlangt grundsätzlich für die herausgegebenen Kredit- und Darlehensmittel eine „bankübliche“ Besicherung. Erfolgen Investitionen in Immobilien (Grundstücke und Gebäude), so sind diese oftmals als Sicherheit ausreichend. Bei der Anschaffung von sonstigen Anlagegütern (Maschinen, Geräten, Ausstattungen etc.) sieht es hingegen anders aus. Hier beurteilen die Finanzierungsinstitute i. d. R. den Wert unter Zerschlagungsgesichts¬punkten – somit sind die Güter normalerweise nicht ausreichend, um dem Sicherungsanspruch der Banken zu genügen.