Unter dem Begriff „Öffentliche Mittel“ (ÖM) versteht man Darlehen und Kredite, die von der öffentlichen Hand, also der EU, dem Staat oder dem Bundesland, subventioniert sind. Dieses bedeutet, dass die Modalitäten, insbesondere die Zinsen und die Laufzeiten sowie die Erfordernisse für die Besicherung im Sinne der antragstellenden Unternehmen, also „wirtschaftsfreundlich“ gestaltet sind. In Deutschland gilt für ÖM das sogenannte „Hausbankprinzip“. De facto müssen somit alle Anträge auf Fördermittel bei der eigenen Hausbank gestellt werden. Direkte Anträge bei der KfW oder den landeseigenen Förderbanken (z. B. in NRW die NRW.BANK) sind nicht möglich.
Da es sich bei öffentlichen Mitteln um einen wahren Dschungel an Möglichkeiten handelt, sollten Sie immer Spezialisten hinzuziehen, die sich in dem Umfeld der ÖM auskennen und gezielt die richtigen Darlehen für Sie herausfinden. Aufgrund unserer langjährigen Expertise, unseren Erfahrungen und unserer sehr guten Vernetzung mit Banken, Förderbanken und Spezialist*innen können wir Sie in diesem Themenfeld umfassend, objektiv und effektiv begleiten und beraten.
Unabhängig davon, ob Sie im Bereich Expansion, Innovation, Energieeffizienz, Forschung und Entwicklung unterwegs sind oder in neue Maschinen oder Geräte investieren wollen: Es gibt für fast jeden Bereich spezielle Fördermöglichkeiten in Form von Darlehen – manchmal auch ergänzt in Form von Zuschüssen. All dieses fällt unter den Begriff „Öffentliche Mittel“. Wir helfen Ihnen dabei, den Förderdschungel zu durchdringen!
Bei einer geplanten Investition sollten Sie immer prüfen, welche Möglichkeiten eines öffentlichen Darlehens bestehen. Diese Darlehen werden z. B. aus Landes-, Bundes- oder EU-Mitteln zur Verfügung gestellt. Hier gilt es, den richtigen Topf zu finden, der für das geplante Vorhaben am besten geeignet ist. Wir unterstützen Sie dabei!
In einigen Bundesländern besteht die Möglichkeit, Investitionen durch Landes-, Bundes- oder EU-Zuschüsse fördern zu lassen. Hierzu müssen Sie jedoch genauestens prüfen, ob die jeweils zugrundeliegenden Förderbedingungen zutreffen. Es müssen diverse Kriterien und Auflagen erfüllt werden – auch sind Sie i. d. R. für einen längeren Zeitraum an Auflagen gebunden, deren Einhaltung Sie nachweisen müssen. Wir helfen Ihnen auch hier effektiv, die Zuschussmöglichkeiten zu prüfen. Im positiven Fall begleiten wir Sie von der Antragstellung über die Prüfungsphase bis zur Genehmigung – und natürlich auch danach.
Unternehmen haben die Möglichkeit, sich finanziell durch eine Vielzahl von staatlichen Fördermaßnahmen in ihren Vorhaben unterstützen zu lassen. Die öffentliche Hand bietet unterschiedlichste Darlehen mit vergünstigten Konditionen an, oft auch mit tilgungsfreien Zeiten. Ergänzt werden können diese durch Bürgschaften der jeweiligen Bürgschaftsbanken oder des Landes. Die Besicherung der Darlehen durch diese Bürgschaften betragen zwischen 50 % und 100%. Auch besteht die Möglichkeit, im Einzelfall verlorene Zuschüsse in Anspruch zu nehmen.