KfU Konzepte für Unternehmen Bielefeld
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KonZEPTE FÜR UNTERNEHMEN

Nachfolgeregelung

KfU - Konzepte für Unternehmen
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Nachfolgeregelung

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Generationswechsel und Nachfolgeregelung im Unternehmen

Mit unserer langjährigen Erfahrung unterstützen wir Sie bei der Umsetzung einer erfolgreichen Nachfolgeregelung

Heutzutage ist es unbedingt erforderlich, sich frühzeitig mit dem Thema Nachfolge auseinanderzusetzen. Ist man schon 60+ Jahre alt, betrachten viele Expert*innen eine zu diesem Zeitpunkt noch nicht geregelte Nachfolge als ernstes Problem. Unabhängig von der innerbetrieblichen Sinnhaftigkeit einer rechtzeitigen Nachfolgeregelung wird heutzutage allein von den Banken im Rating detailliert nach genau diesem Punkt gefragt. Je älter ein Unternehmer ist und sich noch nicht um die Zukunft seiner Firma Gedanken gemacht hat, desto schlechter ist das Rating der Banken und umso schwieriger wird es für die Kundin, neue Kredite und Darlehen zu erhalten.Aber das sind nicht die einzigen Punkte. Wir haben in den letzten 20 Jahren bereits viele Nachfolgeprozesse erfolgreich begleitet.

Der wichtigste Part bei einer Nachfolgeregelung ist, empathisch und umfangreich gerade den menschlichen Faktor und den emotionalen Bereich zu berücksichtigen. Denn dieser ist der Schlüssel für eine erfolgreiche Übergabe.

Nachfolgeregelung in KMU – Kleine und mittelständische Unternehmen

In der Regel handelt es sich bei den meisten KMU um so genannte familiengeführte Unternehmen. Dieses gilt durchweg für alle Brachen. Entweder haben die heutigen Inhaber*innen ihre Firma aufgebaut und zu dem gemacht, was sie heute ist. Oder – gerade im Mittelstand – gibt es die Situation, dass die Inhaberfamilie bereits die zweite, dritte oder sogar vierte Unternehmergeneration stellt. Ein Thema ist jedoch für alle gleichermaßen relevant: die Nachfolge!

Prüfung der aktuellen Situation

Im ersten Schritt muss die aktuelle Unternehmenssituation analysiert werden. Hierzu gehören nicht nur die Unternehmenszahlen, sondern auch der Status, in dem sich das Unternehmen in Bezug auf eine Nachfolgeregelung befindet.

Welche Form der Nachfolge wird präferiert?

Zu klären ist primär, welche Art der Nachfolge in Frage kommt:

  • Familieninterne Nachfolge (Kinder, Enkel, sonstige Verwandte)
  • Firmeninterne Nachfolge (Mitarbeiter*innen)
  • Externe Nachfolge (Investor, Mitbewerber, Gründer durch Übernahme)
Wichtige Folgeschritte

    In allen, nachfolgend beschriebenen Fällen sind folgende Schritte immer erforderlich:

  • • Sie sollten einen angemessenen Kaufpreis/Unternehmenswert durch Hinzuziehung von externen Expert*innen und Erstellung einer Due Diligence ermitteln. Due Diligence bezeichnet eine sorgfältige Prüfung, die – im Regelfall durch den Käufer veranlasst – beim Kauf von Unternehmensbeteiligungen erfolgt. Due-Diligence-Prüfungen analysieren Stärken und Schwächen des Objekts sowie die entsprechenden Risiken und spielen daher eine wichtige Rolle bei der Wertfindung des Objektes
  • Erörterung der steuerlichen Auswirkungen eines Kaufpreises/einer Schenkung (bei familieninterner Nachfolge) auf das Unternehmen
  • Hinzuziehung des Steuerberaters und/oder eines externen Experten

Familieninterne Nachfolgeregelung

Insbesondere bei der familieninternen Nachfolgeplanung ist es unabdingbar, den gesamten Prozess professionell in Form einer Moderation begleiten zu lassen. Es ergeben sich erfahrungsgemäß immer auch Diskussionspunkte, an die Sie im Vorhinein niemals gedacht haben. Emotionen spielen oft eine sehr große, nicht zu unterschätzende Rolle. Auch das gut gemeinte Bemühen, gegenüber mehreren Kindern „gerecht“ zu sein, beinhaltet hochbrisante Gefahrenstellen, die es frühzeitig zu erkennen und zu beseitigen oder umgehen gilt.

Einzel- und Gruppengespräche

Unbedingt notwendig sind Einzelgespräche mit jedem Beteiligten, aber auch Gruppengespräche mit allen Beteiligten. Ziel muss es hier sein, sachlich und objektiv eine von allen Beteiligten/Betroffenen akzeptable Lösung und Fortführungsmöglichkeit für das Unternehmen zu finden. Weiterhin ist es dringend zu empfehlen, in dieser Phase der Vorbereitung externe, fachlich versierte Expert*innen (Steuerberater, Rechtsanwältinnen, Berater) hinzuzuziehen.

Wollen die Kinder das Unternehmen weiterführen?

Oft werden die potenziellen Nachfolger aus dem Familienkreis gar nicht gefragt, ob sie das Unternehmen weiterführen wollen oder andere berufliche Pläne haben. Dieses sollten Sie in intensiven, aber auch sensiblen Gesprächen mit externer Unterstützung klären.

Eignung der Kinder

Nicht jeder Mensch ist zur Unternehmerin geboren oder fühlt sich dazu berufen. Sie sollten prüfen, ob die potenziellen Nachfolger*innen persönlich wie auch intellektuell geeignet sind, das Unternehmen weiterzuführen. Allein die fachliche Qualifikation reicht leider nicht aus.

Vorbereitung der Nachfolge

Bei der Nachfolgeregelung handelt es sich um einen sehr komplexen Prozess. Daher sollten Sie diesen sehr gut überlegen und vorbereiten. Dazu gehören diverse Prozessschritte wie rechtliche, steuerliche und erbrechtliche Belange. Jeder für sich stellt eine Herausforderung dar und sollte für alle Beteiligten nachvollziehbar und möglichst optimal gestaltet werden. Sie sollten in dieser Phase der Vorbereitung unbedingt externe, fachlich versierte Expert*innen (Steuerberaterinnen, Rechtsanwälte, Berater) hinzuziehen.

Firmeninterne Nachfolgeregelung

Es müssen nicht immer die eigenen Kinder sein, die oftmals bereits eine andere berufliche Laufbahn eingeschlagen haben als die Eltern. Immer wieder gibt es im Unternehmen sehr engagierte und fähige Mitarbeiter*innen, die bereit sind, das Unternehmen im Zuge einer Nachfolgeregelung zu übernehmen und weiterzuführen. Hier sollten Sie eruieren, wer aus dem Kreis der Mitarbeiter*innen dafür in Frage kommt und vor allen Dingen auch die Voraussetzungen für eine Unternehmensleitung mitbringt – menschliche, fachliche sowie Führungsqualitäten.

Sondierung des Status Quo und der Fortführungsmöglichkeiten

Unbedingt notwendig sind Einzelgespräche mit jedem Beteiligten, aber auch Gruppengespräche mit allen involvierten Personen. Ziel muss es hier sein, sachlich und objektiv eine für alle Beteiligten/Betroffenen akzeptable Lösung und Fortführungsmöglichkeit für das Unternehmen zu finden.

Prüfung der fachlichen Qualifikation des MA

Die fachliche Qualifikation der übernahmewilligen Mitarbeiter*innen muss überprüft werden. Die bisher im Unternehmen gesammelten Erfahrungen mit den Kolleg*innen sind an dieser Stelle sehr hilfreich.

Prüfung der persönlichen Eignung des MA

Mindestens genauso wichtig ist jedoch auch die persönliche Eignung der übernahmewilligen Person. Sie sollten externe Expert*innen hinzuzuziehen, um die Führungsqualitäten potenzieller Nachfolger*innen auf den Prüfstand zu stellen.

Prüfung der finanziellen Situation des MA

Sind alle persönlichen und fachlichen Voraussetzungen erfüllt, müssen Sie auch die finanzielle Situation der Kandidat*innen prüften, um die Finanzierung des Kaufpreises sicherzustellen.

Externe Nachfolge

Bietet sich weder eine familieninterne noch eine firmeninterne Nachfolgeregelung an, bleibt in der Regel nur noch der Weg über eine Unternehmensveräußerung an Mitbewerberinnen, Investoren oder an Gründer. Für alle Wege sind die meisten Punkte zu beachten, die bereits in den beiden beschriebenen Fällen der familieninternen sowie firmeninternen Nachfolge erläutert worden sind.

Fachlich professionelle und objektive Begleitung

Insbesondere eine externe Nachfolgeregelung durch Verkauf des Unternehmens sollte immer von externen und fachlich kompetenten Berater*innen begleitet werden. Der Vorteil ist, dass externe Begleiter rational und sachlich die Übergabeverhandlungen begleiten. Gerne unterstützen wir Sie während des gesamten Prozesses.

Überprüfung des Status und des Umfeldes des Interessenten

Im Vorfeld der Verhandlungen obliegt es uns, das Umfeld und den Status von Kaufinteressent*innen zu prüfen.

Enge Begleitung und offene Kommunikation des gesamten Prozesses

Es findet ein regelmäßiger Austausch zwischen Ihnen und uns statt. Der gesamte Prozess wird von der Vorbereitung über die Durchführung einer Due Diligence bis zur Vertragsunterschrift von uns begleitet.

Einbindung von Steuerberater und Fachanwalt

Wie in den anderen Varianten der Nachfolgeregelung auch sollten Sie von vornherein Steuerberaterin und Rechtsanwalt in den Prozess mit einbinden.

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