Seit vielen Jahren existieren in Deutschland diverse Möglichkeiten für Unternehmen, bestimmte Beratungsleistungen vom Staat fördern zu lassen. So gibt es in vielen Bereichen staatliche Zuwendungen in Form von Beratungskostenzuschüssen, um Unternehmen, die einen Beratungsbedarf haben, den Zugang zu diesen Dienstleistungen zu erleichtern und besser zugänglich zu machen. In jedem Bundesland stellt sich jedoch eine sehr unterschiedliche Förderlandschaft dar. NRW (Nordrhein Westfalen) ist als besonders gut mit Fördermitteln ausgestattetes Bundesland zu nennen. Hier gibt es neben einigen anderen Fördermöglichkeiten das sogenannte RWP – das Regionale-Wirtschaftsförderungs-Programm. Vor kurzem wurden die Richtlinien verändert – diese Aussage entlockt dem Leser jedoch höchstens ein müdes Lächeln. Aber der Inhalt der Änderungen/Ergänzungen hat es in sich:
So wurde auf der Basis eines Beratungshonorars von 1.500,00 € pro Tagwerk (8 Stunden) die Förderquote von 50 % (750,00 € pro Tagwerk) auf nunmehr 80 % (1.200,00 € pro Tagwerk) erhöht. Darüber hinaus sind auch die geförderten Tagwerke deutlich mehr geworden. Hatte man bisher die Möglichkeit, 2 x 4 Tagwerke abzurufen (4 Tagwerke für eine sogenannte „Machbarkeitsstudie“ – anschließend nochmals 4 Tagwerke für die „Umsetzungsphase“), so können jetzt pro Phase jeweils bis zu 10 Tagwerke für die Beratung beantragt werden. Dieses stellt eine enorme Verbesserung der Möglichkeiten für Unternehmen dar, sich professionell beraten zu lassen, ohne dass es die Liquidität bei einer umfassenden Beratung zu sehr belastet.
Vor Antragstellung sollte jedoch geprüft werden, ob das antragstellende Unternehmen zu dem förderberechtigten Kreis gehört – es gibt hier, wie bei einigen anderen Programmen auch, Branchenausschlüsse. Auch müssen bestimmte Parameter in Bezug auf die wirtschaftlichen Verhältnisse erfüllt werden. Beratungsleistungen können für folgende Bereiche in Anspruch genommen werden:
Hier noch ein weiterer Hinweis:
Aus dem gleichen Programm kann unter bestimmten Voraussetzungen und mit einem Firmensitz in einem ausgewiesenen Fördergebiet neben den Beratungskostenzuschüssen auch ggfls. ein Investitionskostenzuschuss beantragt werden. Neugierig geworden? Sprechen Sie mich gern an.
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