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Das Forschungszulagengesetz – seit dem 01.01.2020 in Kraft, doch immer noch nicht im Mittelstand angekommen!!

  • 2. Juni 2023
  • KfU Neuigkeiten
  • Das Forschungszulagengesetz soll mitteständische Unternehmen bei „FuE-Vorhaben“ unterstützen. Wobei das Wort „Forschung“ nicht überzubewerten ist.

    Grundsätzlich geht es darum, KMU bei der Weiterentwicklung von Produkten, Maschinen u. ä. finanziell zu helfen.

    Der Bereich „FuE“ im Sinne des Forschungszulagengesetzes beinhaltet Neuentwicklungen von Verfahren, Dienstleistungen und Produkten, die mit ihren Eigenschaften, ihrer Funktionalität oder ihren Merkmalen die bisherigen Verfahren, Dienstleistungen oder Produkte deutlich übertreffen.

    Wichtig ist, dass mit der Weiterentwicklung, z. B. einer Maschine, ein gewisses technisches und wirtschaftliches Risiko verbunden sein muss, dass vorher nicht konkret abschätzbar ist.

    Die Förderung erfolgt durch eine steuerliche Berücksichtigung der für den Entwicklungsbereich entstandenen Kosten. So können 25 % der dem Projekt zuzuordnenden Personalkosten geltend gemacht werden. Basis hierfür ist der Bruttoarbeitslohn der Mitarbeiter/innen, die in dem FuE-Projekt involviert sind.

    Selbst Einzelunternehmer/innen, die allein tätig sind und eine für sie wesentliche und aufwändige Entwicklungsarbeit leisten, können einen Stundenlohn für sich selbst in Höhe von 40,00 € für jede Projektstunde geltend machen.

    Die Bemessungsgrundlage für die Förderung beträgt aktuell noch 4 Mio. EURO p. a., somit kann eine Förderung bis zu 1 Mio. EURO erfolgen.

    Übrigens besteht für die Inanspruchnahme der Forschungszulage ein Rechtsanspruch!!

    Es werden auch Vorhaben gefördert, die bereits abgeschlossen sind!!

    Weitere Informationen sind wie folgt zu finden:

    www.bundesfinanzministerium.de

    oder über die Bescheinigungsstelle Forschungszulage

    www.bescheinigung-forschungszulage.de

    Interessant ist auch folgender Link:

    https://www.ihk.de/blueprint/servlet/resource/blob/5037420/a9e2b02a5b8c188ec7edfd05181b2c5d/info-broschuere-steuerliche-forschungsfoerderung-data.pdf

    Neugierig geworden?

    Dann sprechen Sie mich gerne an.

    Wilhelm Heidbrede
    K f U – Konzepte für Unternehmen
    Fon: 05206 – 96 91 50
    Mail: heidbrede@kfu-unternehmensberatung.de

    KfU Unternehmensberatung

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