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Neuerungen bei der Investitionskostenförderung durch das RWP (Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm NRW)

  • 13. Januar 2023
  • KfU Neuigkeiten
  • Seit vielen Jahren existiert in NRW eine sehr gute und effiziente Förderlandschaft für Unternehmen. Grundlage für die Förderungen ist der Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW).

    Dazu gehört u. a. das sogenannte RWP. Hier werden in ausgewiesenen Fördergebieten Unternehmen bei der Durchführung von Investitionsvorhaben ab einem Volumen von T€ 150 mit einem staatlichen Zuschuss gefördert.

    Siehe GRW-Fördergebietskulisse:
    https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/grw-fordergebiete-2022-2027.pdf?__blob=publicationFile&v=8

    Wichtig ist, dass das investierende Unternehmen seinen Sitz in einem Fördergebiet hat und diverse andere Kriterien erfüllt. Es ist auf jeden Fall anzuraten, sich vor einer Antragstellung umfassend beraten zu lassen, um nicht eine Ablehnung zu riskieren.

    Ende 2022 wurde ein neuer Koordinierungsrahmen GRW als Grundlage für die beschriebene Förderung verabschiedet.

    Hier ist eine wichtige Entscheidung zu Gunsten der förderfähigen Unternehmen getroffen worden:

    Der bisher zu erfüllende „Primäreffekt“ ist gefallen – also nicht mehr relevant. Dieser „Primäreffekt“ hatte zum Inhalt, dass Unternehmen, die einen Förderantrag stellen wollten, einen Nachweis darüber zu erbringen hatten, dass der überwiegende Anteil der erwirtschafteten Erlöse aus einem Radius von über 50 km um den Unternehmenssitz generiert wurde.

    Der Wegfall dieser Klausel bedeutet, dass nunmehr auch Unternehmen eine Zuschussförderung beantragen können, die den Primäreffekt nicht erfüllen, sondern ihre Erträge überwiegend im regionalen Bereich erwirtschaften.

    Das ist für sehr viele Unternehmen erstmalig die Möglichkeit, einen Zuschussantrag für geplante Investitionen zu stellen. Allerdings wird erwartet, dass die neue Richtline RWP mit den diversen Neuerungen erst ab dem 01.07.2023 Gültigkeit erlangt.

    Gleichwohl sollte man sich frühzeitig über die Fördermöglichkeit informieren, um so genügend Zeit für die Vorbereitung des Förderantrages zu haben (z. B. Einholen von Angeboten, Stellung von Bauvoranfragen u. ä.).

    Sie interessieren sich für eine Zuschussförderung über das RWP?

    Sprechen Sie mich gern an: Wilhelm Heidbrede, K f U – Konzepte für Unternehmen
    Fon: 05206-969150
    Mail: heidbrede@kfu-unternehmensberatung.de

    KfU Unternehmensberatung

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