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Neues zur „Potentialberatung“

  • 24. März 2023
  • KfU Neuigkeiten
  • Seit vielen Jahren gibt es in NRW eine Unterstützung von Unternehmen bei der Inanspruchnahme von Beratungsleistungen, so auch im Rahmen einer sogenannten „Potentialberatung“.

    Diese Fördermaßnahme war in den letzten Jahren ausschließlich Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten vorbehalten.

    Für alle Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten bestand die Möglichkeit, das Bundesprogramm „unternehmensWert Mensch“ in Anspruch zu nehmen.

    Seit dem 01.01.2023 ist das Bundesprogramm eingestellt und wird durch das sogenannten „INQA-Coaching“ ersetzt. Darauf soll aber hier nicht näher eingegangen werden.

    Wichtig ist zu wissen, dass jetzt in NRW alle Unternehmen, die länger als 2 Jahre am Markt sind, die Potentialberatung in Anspruch nehmen können – unabhängig von der Mitarbeiterzahl (Mindestvoraussetzung jedoch 1 MA).

    Für folgende Themenfelder können geförderte Beratungen in Anspruch genommen werden:

    • – Arbeitsorganisation
    • – Demographischer Wandel
    • – Gesundheit
    • – Personalentwicklung

    Maximal können 8 Beratungstage (je 8 Stunden) gefördert werden. Die Förderquote beträgt, unabhängig von dem tatsächlichen Beraterhonorar pro Tagwerk 400,00 €.

    Beantrag werden muss die Förderung über die zuständige „Regionalagentur“. Die Prüfung der Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Potentialberatung erfolgt durch ein Gespräch mit der Regionalagentur. Dort wird dann bei Vorliegen aller Parameter ein Beratungsscheck ausgestellt, auf dessen Grundlage dann die Beratung durch einen externen Berater erfolgen kann.

    Fazit: „Sehr empfehlenswert“

    KfU Unternehmensberatung

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