Wie bereits im Januar 2024 mitgeteilt, haben sich die Fördermöglichkeiten für Unternehmen in den Bereichen Beratungskostenförderung und Investitionsförderung massiv verschlechtert.
Dieser Trend hat sich leider fortgesetzt.
Allein in dem Förderprogramm RWP – Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm NRW wurden die Beratungskostenzuschüsse nochmals drastisch reduziert.
Aktuell können „produzierende Unternehmen“, die in der sogenannten Positivliste aufgeführt sind und ihren Sitz in einem ausgewiesenen Fördergebiet haben, für die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen noch folgende Beratungskostenzuschüsse beantragen:
Förderfähig sind max. 5 Tagwerke
Es werden 25 % auf der Basis eines Tagwerkes von 1.000,00 € Beratungshonorar bezuschusst.
Somit erhält ein Unternehmen aufgrund dieser Förderung noch max. 1.250,00 € für 5 Beratungstage.
Die Beratungskosten liegen üblicherweise deutlich über dem o. g. Tageshonorar von 1.000,00 €.
Wir ursprünglich auch schon möglich, kann im 2. Schritt eine Folgeberatung angeschlossen werden.
Hier werden jetzt max. 10 Beratungstage gefördert.
Der Fördersatz beträgt immerhin 50 % auf der Basis von 1.000,00 € Beratungshonorar pro Tagwerk (8 Stunden).
Die max. Fördersumme beträgt also 5.000,00 € bei 10 Beratungstagen.
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