Seit dem 01. Januar 2026 haben sich (wieder einmal) die Rahmenbedingungen für die Beantragung einer „Forschungszulage“ geändert.
Der folgende Link führt Sie auf die offizielle Seite der „BSFZ“ (Bescheinigungsstelle Forschungszulage):
Hier sind alle Neuerungen und Veränderungen übersichtlich aufgezeigt.
Aber noch einmal kurz rekapituliert:
Was ist überhaupt die „Forschungszulage“ und ist das wirklich für mein Unternehmen relevant?
Man darf sich keinesfalls von dem Wort „Forschung“ irritieren lassen. Aber genau das machen fast alle Mittelständler. In 90 % aller Fälle, in denen ich Unternehmen anspreche, höre ich: wir forschen nicht!
Die Unternehmen entwickeln jedoch, oft in einem Nischenbereich, hochkomplexe Dinge wie neue Maschinenbauteile, neue Verfahren, noch nicht im Markt existierende, innovative Dinge und vieles mehr.
Genau hier setzt die Förderung von solchen Vorhaben durch die „Forschungszulage“ an.
Ich muss als Unternehmen also nicht im Sinne des Wortes eine hochwissenschaftliche Forschung betreiben, sondern „nur“ neuartige und innovative Maschinen, Geräte oder sonstige Dinge „entwickeln“, um einen Antrag auf Förderung durch die Forschungszulage stellen zu können.
Ein Blick auf die Seite der „BSFZ“ hilft – siehe den ersten Teil des obigen Links.
Bei Fragen, oder wenn Sie unsicher sind, ob diese Förderung für Sie tatsächlich in Frage kommt, sprechen Sie mich gerne an.
Als Mitglied des „Arbeitskreises Faire Beratung Forschungszulage“ habe ich mich mit meinen Kolleginnen und Kollegen dazu verpflichtet, seriös, objektiv und umfassend zum Thema „Forschungszulage“ zu beraten.
Nutzen Sie das geballte Wissen des Arbeitskreises und generieren Sie einen nicht unerheblichen Zuschuss für Ihre zukunftsweisende Arbeit.
Wichtig:
Ein Antrag auf Förderung kann bis zu 4 Jahre rückwirkend beantragt werden!

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